Stimmenanzahl des LV Hessen in der Bundesversammlung fragwürdig
Rund um die Diskussion um die angestrebte außerordentliche Mitgliederversammlung des AFV Hessen ist uns eine Unstimmigkeit aufgefallen, für die wir nach einer Erklärung suchen.
Die hessische Gruppierung „Hessen-Football-Zusammen“ um Sebastian Tuch und Holger Gräcmann erwähnte kürzlich, dass es in Hessen 37 dem Landesverband Hessen zugehörige Vereine gibt. „Das machte mich stutzig.“, erinnert sich Andreas Kegelmann an das Gespräch. Er berichtet: „Ich war der Überzeugung, Hessen hätte deutlich mehr Vereine. So jedenfalls hatte ich es in dem Protokoll der letzten Bundesversammlung des AFVD gelesen“.
RESTART21 hat recherchiert und folgende Daten zusammengetragen:
Festlegung in der Satzung
Laut Satzung des AFVD (§15) hat in der Bundesversammlung jeder Verband pro Verein eine Stimme plus 4 weitere Stimmen inne:
Die Anzahl der den Landesverbänden zukommenden Stimmen bemisst sich nach der Anzahl der dem Landesverband angehörenden Mitgliedsvereine, ausgenommen Fördervereine und Cheerleadervereine. Als Nachweis dafür ist eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Landessportbundes (LSB) vorzuweisen. Bei Landesverbänden, die noch nicht Mitglied in einem LSB sind, ist der Nachweis über die Vorlage der Registerauszüge für die einzelnen Mitgliedsvereine zu führen. Zusätzlich hat jeder Landesverband vier Vorstandsstimmen.
Veröffentlichte Zahlen des Landesportbunds Hessen
Für den Landesverband Hessen weist der LSB Hessen zum 01.01.2020 37 Vereine aus. Zum 01.01.2019 waren es 35 Vereine. Die Zahlen finden Interessierte in den beiden verlinkten PDFs jeweils auf Seite 8.
Man benötigt keine großen Rechenkünste, um sich die hessischen Stimmanzahlen für die Bundesversammlung im März 2020 auszurechnen: 37 + 4 = 41. Wenn am 07.03.2020 diese Zahlen noch nicht kommuniziert gewesen sein sollten und man die Zahlen von 2019 herangezogen hätte – ihr ahnt es schon oder habt es beim Lesen schnell zusammengerechnet – wären es lediglich 39 Stimmen (35 + 4).
Moment mal….
Im Protokoll der letzten Bundesversammlung des AFVD am 07.03.2020, das uns vorliegt, sind anstelle von 41 Stimmen für den Landesverband Hessen sage und schreibe 67 Stimmen aufgeführt.
Nun haben wir ja aus dem obigen Zitat aus der Satzung gelernt, dass ein schriftlicher Nachweis des zuständigen LSB vorgelegt werden muss, damit die Stimmenanzahl richtig bemessen werden kann. Wie kann es dann sein, dass der AFVH plötzlich mit 26 Stimmen mehr abstimmt, als sich nach Bescheinigung des LSB plus den vier Vorstandsstimmen ergibt?
Auf der Suche nach der Antwort
Verschiedene Szenarien könnten diese Abweichung erklären. Zunächst denkt man doch wohl an einen verfahrenstechnischen Fehler. Ein Zahlendreher? Aber 41 und 67 – was soll man da verdrehen? Selbst auf einer Tastatur liegen die Zahlen nicht nah genug beieinander für einen Tippfehler.
Könnte es dann vielleicht sein, dass die vorgelegten Nachweise vor der offiziellen Feststellung der Stimmenanzahl gar nicht abgeglichen wurden? Sitzt man möglicherweise am Konferenztisch und jeder sagt einfach dem Protokollführer, wie viele Vereine pro Landesverband er notieren soll? Oder gibt der Versammlungsleiter am Anfang einfach die Stimmzahlen bekannt?
Wir wissen es nicht, denn wir waren ja nicht dabei. Also haben wir allen Landesverbandspräsidenten eine E-Mail mit den vorliegenden Daten geschickt und sie gefragt, ob sie sich und uns das erklären können.
Wir könnten uns auch vorstellen, dass es eventuell eine Sache von Treu und Glauben war. So ähnlich, wie Udo Römer es kürzlich im Interview mit Touchdown24 beschrieb:
“Genauso hatte ich immer gesagt, dass ich kein Fachmann in Sachen Finanzen bin und den Ausführungen des Präsidiums daher immer vertraut habe, wie im Übrigen auch der Großteil der Landesverbandsvertreter.”
Udo Römer: „Der Verband dient nicht dem eigenen Ego“ – touchdown24.de – 04.03.2021
Außerdem haben wir mal auf der Internetseite des AFVH nachgeschaut. Unter dem Menüpunkt Verband/Mitgliedsvereine findet sich die vom Landesverband selbst veröffentliche Liste der Vereine. Wir zählten nach und kamen auf 38 Vereine. Einer davon ist ein Cheerleaderverein, der in der Bundesversammlung kein Stimmrecht hat. Bleiben also? Genau: 37 Vereine. So, wie auch der LSB Hessen sie ausweist.
Von der oben verlinkten offiziellen Webseite haben wir am 12.03.2021 abends einen Screenshot erstellt. Wir verlinken ihn hier, weil das Format die Darstellung im Blogbeitrag sprengen würde. Alle, die gerne selber nachzählen möchten, klicken bitte hier.
Fazit
Wir hoffen sehr, dass es eine stimmige Erklärung gibt – und dass eine solche Diskrepanz nur ausnahmsweise, in keiner bösen Absicht und nur in diesem einen Fall aufgetreten ist. Sollte das anders sein, müsste man ggf. die Beschlüsse der letzten Bundesversammlung des AFVD nachträglich auf ihre Korrektheit überprüfen – und auch die Stimmanzahlen früherer Jahre nachrechnen.
Funfact am Rande
Wir freuen uns, dass wir in diesem Artikel auf die aktuell gültige Satzung des AFVD vom 07.03.2020 verlinken können! Bis vor zwei Wochen fand sich dort nur die veraltete Variante von 2017. Die zwischendurch gültigen Satzungen mit den Änderungen vom 04.11.2018 und 09.03.2019 wurden gar nicht erst veröffentlicht.