Zur Änderung der Bundesspielordnung (BSO)
In einer Rundmail an die Vereine der ersten und zweiten Bundesliga hat der AFVD nun aktuelle Änderungen der Bundesspielordnung (BSO) u.a. in den Paragraphen §5 (Illegaler Spielbetrieb) und §§ 60c, 61c, 73b (bzgl. Wechselsperren) bekannt gegeben.
Damit wird klar, wie in Zukunft mit Spielern aus der European League of Football umgegangen wird. So müssen die Mannschaften des AFVD für jeden Spieler, der aus der ELF in den AFVD zurückkehrt, eine International Transfer Card (ITC) beantragen, wie es sonst bei Spielerwechseln aus dem Ausland üblich ist. Das gilt im übrigen für alle betroffenen Spieler – egal, auf welchem Leistungsstand sie sind. An sich kein Problem, wären da nicht die Gebühren und die Limitierung der ITC auf 10 pro Saison. So bereichert sich der Verband an den eigenen Vereinen, die für jede ITC 250 Euro an den AFVD zahlen müssen.
Sollte der Spieler nach der Wechselfrist in den AFVD zurückkehren wollen, erhält er eine Spielsperre. Doch auch hier löst Geld glücklicherweise alle Probleme beim Verband. Um die Wechselsperre entfallen zu lassen, zahlt der Verein einfach 400 Euro an den AFVD und der Spieler ist sofort einsatzberechtigt.
In Zeiten, in denen man von Solidarität und Zusammenhalt spricht, fällt der Bundesverband den eigenen Mitgliedsvereinen in den Rücken und lässt sie noch weiter finanziell bluten. Auch diese Methode zeigt, worum es eigentlich im deutschen Football System geht: Geld, Geld und noch mehr Geld.
Noch ein Beispiel
Ein weiteres Beispiel ist der Rückzug der Biberach Beavers aus der GFL II Süd. Ein Verein, der unter den Corona-Bedingungen extrem gelitten hat und nun als Konsequenz nicht am Spielbetrieb teilnehmen kann. Eine Entscheidung, die den Verantwortlichen vor Ort bestimmt nicht leichtgefallen ist. Sicherlich vertretbar ist die sportliche Abstufung, mehr als fragwürdig aber die harte finanzielle Bestrafung. So erwartet die Beavers nun laut einer uns vorliegenden Information aus vertrauenswürdiger Quelle eine Strafzahlung an den Verband, sowie der Ausfall der Rückerstattung bereits gezahlter Lizenzgebühren.
Das Geld geht aber nicht an die anderen Vereine der GFL II Süd zur Kompensation eines ausgefallenen Heimspiels, sondern fließt ebenfalls komplett in die Taschen des AFVD. Warum kann man in solchen Zeiten nicht mehr Fingerspitzengefühl zeigen, wenn es doch um „Zusammenhalt und Solidarität“ geht?
Geldstrafen, Lizenzentzug, Sperre – Drohungen statt Kommunikation
Passend dazu wird auch der Ton gegenüber Vereinen rauer, die sich eine Zusammenarbeit mit einem ELF Franchise vorstellen können. Während ein Großteil der Passagen der BSO vor keinem deutschen Gericht standhalten würde, wird mit §5 weiter gedroht, dass man Vereine und Einzelpersonen mit Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro belegen könnte. Außerdem drohe der Lizenzentzug und eine Sperre im Verband.
Um hier einen hochrangigen Verbandsfunktionär zu dem Thema zu zitieren: „Solidarität darf nicht nur innerhalb des Vereins gelten.“ Es wäre schön, wenn das für alle im deutschen Football gilt. Die Zeiten von Drohungen, Anwalts-Schreiben, Abmahnungen und Strafen muss endlich enden. Wann schaffen wir es endlich, den Fokus des AFVD auf die Weiterentwicklung des Sports auszurichten und nicht mehr auf finanzielle Bereicherung durch Funktionäre? Die Vereine und Landesverbände sind gefordert, sich die richtigen Fragen zu stellen. Ist das der Weg, den man mitgehen und mittragen will? Will man sich im Nachgang selbst fragen müssen, warum man nicht etwas verändert hat, als die Chance dazu da war?
Nur weil man einen faulen Apfel rot anmalt, ist er noch lange nicht essbar. Und nichts weiteres als diese Camouflage soll durch den Aktionismus des Verbands in den letzten Monaten erreicht werden. Das System ist marode. Und wir schauen jeden Tag beim langsamen Verfall zu.
Für RESTART21 ist dies noch einmal mehr Motivation, die Abwahl des aktuellen Führungsgremiums im AFVD voranzutreiben und für eine gesunde Erneuerung und Weiterentwicklung im American Football in Deutschland zu kämpfen.
Übrigens:
Falls ihr euch wundert, dass wir euch keinen Link zur neuesten Version der BSO präsentieren: bei Veröffentlichung dieses Artikels gab es noch keinen. Stand 02.06.2021 11.30 Uhr findet sich im Downloadbereich des AFVD lediglich die Version Stand 31.12.2020 (Angabe im PDF). Hier der Screenshot: