Grafik zum Thema Firmenkonstrukte: Der AFVD und die mit ihm verbundenen Unternehmen

Der AFVD und die mit ihm verbundenen Unternehmen

Ergebnisse unserer Recherche zu den Firmenkonstrukten

Viel diskutiert, nur schwer durchschaubar: die Zusammenhänge zwischen dem AFVD und den mit ihm auf die eine oder andere Art verbundenen Unternehmen. Unser Teammitglied Heiko Pawils hat in diesem lesenswerten Beitrag schon im November 2020 einiges dazu geschrieben. 

Transparenz ist eines unserer großen Ziele. Aus diesem Grund haben wir uns daran gemacht, die uns vorliegenden Informationen zu ordnen und Zusammenhänge zu überprüfen. Schnell wurde klar: in Textform lässt sich das kaum verständlich erklären. Daher versuchen wir es nun einmal mit der folgenden grafischen Übersicht. 

Vorbemerkung

Vorab: unsere Quellen sind alle öffentlich zugänglich, zum Teil zwar nur gegen eine Gebühr, aber für jedermann abrufbar. Allerdings muss man wissen, wo man suchen muss. Was die zum 12.03.2021 aktuellen Beteiligungen des AFVD e.V. betrifft, decken sich unsere Informationen mit den Antworten, die wir auf unseren Fragenkatalog an eben jenem Tag vom Präsidenten des AFVD Robert Huber erhalten haben. Es ist sehr wahrscheinlich, dass unsere Informationen nicht vollständig sind. Den folgenden Text und die Grafiken haben wir nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sollte dieser Artikel Fehler enthalten, sind wir für einen Hinweis (möglichst mit Beleg) dankbar. Am einfachsten geht das über unser Kontaktformular.

Firmenkonstrukte mit Stand bis zum 21.02.2019

Grafik: Firmenkonstrukte Stand 21.02.2019

Was sehen wir in der Grafik? 

Links stehen die Beziehungen der German Football Consulting GmbH und ihrer Tochtergesellschaften untereinander. Eine direkte Tochter ist zu diesem Zeitpunkt die GF Beteiligungsverwaltungs GmbH, zu der wiederum zu 100 % die German Football Service GmbH (Ausrichterin des German Bowl), zu unbekanntem Anteil die German Football Marketing GmbH und zu 50,7 % die German Football Partners GmbH gehören. Die German Football Marketing GmbH ist darüber hinaus auch beteiligt an der German Football Fernsehen Produktions u. Vertriebsgenossenschaft eG. 

Rechts sind die Beteiligungen des AFVD e.V. an Firmen zu sehen. An der German Football Partners GmbH hält der AFVD zum 21.02.2019 49,7 %. Außerdem ist er zu 9,8 % direkt beteiligt an der German Football Fernsehen Produktions u. Vertriebsgenossenschaft eG. 

Die Tätigkeiten und/oder Beteiligungen von AFVD-Präsident Robert Huber bei den unterschiedlichen Unternehmen können der Grafik ebenfalls entnommen werden. 

Überschneidungen ergeben sich hier also vor allem bei der German Football Partners GmbH. Aufgabe dieser Firma ist „die Verwertung von Sportrechten des AFV Deutschland e. V. und der ihm angeschlossenen Einheiten“ (Quelle: Firmenwebseite). Es macht unter Aspekten des Vereins- und Finanzrechts durchaus Sinn für einen gemeinnützigen Verein, ein Wirtschaftsunternehmen zu gründen. Das ist ein übliches Vorgehen bei Vereinen aller Bereiche, nicht nur im Sport, und sowohl regional als auch auf Landes- und Bundesebene. Was uns hier nur wundert, ist die Anteilsverteilung. 

Änderungen zum 08.12.2020

Wie erwähnt, sind unsere Informationen mit ziemlicher Sicherheit nicht vollständig. Wir machen daher einen Zeitsprung und betrachten die Firmenverhältnisse erneut zum 08.12.2020:

Grafik: Firmenkonstrukte zum 08.12.2020

Was sehen wir in der Grafik? 

Das sieht alleine optisch schon etwas aufgeräumter aus. Was hat sich verändert? 

  • 22.02.2019 German Football Partners GmbH: Übergang der Gesellschafteranteile der GF Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH i.H. v. 50,7% an den AFVD e.V. Der AFVD ist nun 100%iger Alleingesellschafter der German Football Partners GmbH.
  • 30.11.2020 Verschmelzung der GF Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH mit der German Football Consulting GmbH. Alleingesellschafter ist wie zuvor Robert Huber.
  • 08.12.2020 Verschmelzung der German Football Marketing American Football Verband Deutschland Marketinggesellschaft mbH mit der German Football Service American Football Verband Deutschland Servicegesellschaft mbH. Die German Football Service GmbH ist damit eine 100%ige Tochter der German Football Consulting GmbH. Alleingesellschafter ist wie zuvor Robert Huber.

Außer den beiden Übersicht schaffenden Verschmelzungen auf der linken Seite der Grafik hat sich vor allem eines geändert: Die German Football Partners GmbH ist nun vollständig im Besitz des AFVD e.V. – so, wie es für die Wirtschaftstochter eines Dachverbandes unserer Meinung nach auch sein sollte. Ihr Geschäftsführer hat sich nicht geändert, es ist Robert Huber.

Die Firma allerdings, die sich mit der Ausrichtung des German Bowl beschäftigt und auf dessen Webseite auch im Impressum genannt ist, die German Football Service GmbH, gehört nach wie vor zu 100 % Herrn Huber privat. 

Die German Football Fernsehen Produktions und Vertriebsgenossenschaft e. G.

Über die Genossenschaft müssen wir noch ein paar erklärende Worte verlieren. Sie besitzt, so weit wir wissen, keine eigene Internetpräsenz. Jedoch wird sie auf der Webseite der German Football Partners im Bereich Partner aufgeführt. Dort heißt es:

„German Football Fernsehen ist eine Genossenschaft, die vom AFVD und den Mitgliedsvereinen gegründet wurde, um GFL-TV-Highlight-Formate und Live-Übertragungen vom German Bowl oder anderen hochwertigen American Football Events zu produzieren.“

Das ist weithin bekannt – die Genossenschaft ist z.B. für die Streams der GFL-Spiele zuständig. Laut Screenshot vom 26.02.2021 (und erneut nachgeschlagen bei der Erstellung dieses Blogbeitrags) sind ihre Gesellschafter die folgenden:

  • AFV Deutschland e. V.
  • AFV Hessen e. V.
  • AFV Hamburg e. V.
  • AFV Rheinland-Pfalz/ Saarland e. V.
  • German Football Partners GmbH
  • German Football Marketing GmbH
  • German Football Service GmbH
  • 16 Vereine der German Football League
  • Darmstadt Diamonds
  • Assindia Cardinals
  • Franken Knights
  • Mannheimer TG
  • Carsten Dalkowski
  • Robert Huber
  • Uwe Talke

Eine Genossenschaft funktioniert nach anderen Regeln und Gesetzesvorgaben als Unternehmen wie eine GmbH. Es ist eigentlich eine ziemlich gute Idee, jeweils in der aktuellen Saison zu schauen, welche Vereine GFL I & II spielen und diese dann in die Genossenschaft aufzunehmen, während Aus- oder Absteiger sie verlassen. Möglicherweise ist der Papierkram aufwändig, aber einmal eingespielt sicher nicht schwieriger als einen Lizenzantrag für die GFL zu stellen.

Was wir uns nicht erklären können (und da sind wir für jedes erhellende Wort dankbar) ist: warum gehören neben dem AFVD, ggf. der German Football Partners GmbH und den 16 Vereinen der GFL darüber hinaus auch Privatpersonen, weitere einzelne Vereine, die German Football Service GmbH sowie nur drei Landesverbände der Genossenschaft an? „Historisch gewachsen“ erscheint uns nicht einleuchtend, denn es ging doch vermutlich bei der Wahl der Genossenschaftsform ursprünglich wohl darum, immer nur die betreffenden Akteure und damit Entscheidungsträger mit an Bord zu haben. 

Der AFVD kommunizierte in einer Pressemitteilung vom 14.08.2020 die geplante Liquidation der Genossenschaft zum Jahresende 2020. Im Schreiben von Herrn Huber an RESTART21 vom 12.03.2021 wird die Genossenschaft als „ i.L .“ (in Liquidation) bezeichnet. Soweit wir wissen werden ihre Aufgaben vermutlich von der German Football Partners GmbH übernommen werden. Auch wenn die Genossenschaft also bald Geschichte ist – ihre Historie würden wir dennoch gerne beleuchten und transparent machen. 

Es bleiben Fragen

Auch wenn die Beziehungen der einzelnen Firmen untereinander nun auf dem Papier rein optisch etwas deutlicher geworden sind: die Bedeutung in der Praxis erschließt sich uns noch nicht vollständig. So würden wir z.B. gerne wissen, zu welchen Bedingungen der AFVD e.V. die 50,7 % der Anteile an der German Football Partners GmbH von Herrn Huber erworben hat. Auch wäre interessant zu wissen, ob der AFVD der einzige Kunde der beiden Firmen German Football Consulting GmbH und German Football Service GmbH ist und wenn ja, warum die Vergabe von Aufträgen ohne öffentliche Ausschreibung an eine oder beide der zu 100 % im Privatbesitz von Herrn Huber befindlichen Unternehmen erfolgte. 

Wie immer freuen wir uns über Feedback an unsere Emailadresse oder über das Kontaktformular